Ausbringen von Pflanzen

Am 1. März 2020 tritt § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft, welches das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete untersagt.

Zu diesem Thema waren fünf Projektmitarbeiter des Projekts „Blühende Naturparke“ bei der diesjährigen Naturschutztagung des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz (BBN) in Bingen. Rechtliche und fachliche Grundlagen zu gebietseigenem Saatgut wurden von zahlreichen Referenten vorgestellt und diskutiert.